In mehreren Kommunen des Landkreises Schwäbisch Hall stehen die Bauarbeiten im Rahmen des Grauen-Flecken-Programms kurz vor dem Abschluss. Teilweise sind die Glasfasernetze bereits so weit fertiggestellt, dass sie grundsätzlich an einen Netzbetreiber übergeben und in Betrieb genommen werden könnten. Dennoch werden die ersten Anschlüsse voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2027 aktiviert werden können.
Grund hierfür ist ein laufendes beihilferechtliches Prüfverfahren der Europäischen Kommission. Dieses wurde durch die Beschwerde eines Telekommunikationsunternehmens angestoßen und betrifft den Netzbetrieb geförderter Glasfasernetze im Graue-Flecken-Programm (also die Haushalte mit einer Bandbreit von 50 – 250 Mbit/s). Der bereits überwiegend fertiggestellte Ausbau der Weißen Flecken bleibt hiervon unberührt.
Um unabhängig vom Ausgang des laufenden Verfahrens größtmögliche Rechtssicherheit zu schaffen und die Förderfähigkeit der Projekte dauerhaft zu sichern, muss der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall den Netzbetrieb für die Grauen Flecken erneut europaweit ausschreiben.
„Unser oberstes Ziel ist es, den Kommunen und den Fördermittelgebern eine dauerhaft rechtssichere Lösung zu bieten. Deshalb wurden wir vom Zuwendungsgeber aufgefordert, den Netzbetrieb vorsorglich erneut europaweit auszuschreiben – obwohl das Prüfverfahren der Europäischen Kommission noch nicht abgeschlossen ist“, erklärt Heinz Kastenholz, Geschäftsführer des Zweckverbands Breitband Landkreis Schwäbisch Hall.
Ausschreibung erfolgte nach den damals geltenden Vorgaben
Bereits im Jahr 2021 hatte der Zweckverband den Netzbetrieb europaweit ausgeschrieben und vergeben. Grundlage hierfür waren die zu diesem Zeitpunkt geltenden beihilfe- und vergaberechtlichen Vorgaben sowie sämtliche damals verfügbaren Informationen. Das Vergabeverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Erst nach Abschluss dieses Vergabeverfahrens wurde auf europäischer Ebene das o. g. beihilferechtliches Prüfverfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens wird geprüft, ob staatliche Fördermittel und die damit verbundenen Vergabeverfahren mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar sind.
„Wir sind überzeugt, dass wir das damalige Vergabeverfahren nach den seinerzeit geltenden rechtlichen Vorgaben durchgeführt haben. Gleichzeitig ist es unsere Verantwortung, heute die notwendigen Schritte einzuleiten, um auch künftig Rechtssicherheit für unsere Kommunen und die eingesetzten Fördermittel zu gewährleisten“, so Kastenholz.
Verzögerung betrifft die Inbetriebnahme – nicht den Ausbau
Die erneute Ausschreibung des Netzbetriebs führt nach aktueller Einschätzung zu einer Verzögerung der Inbetriebnahme der Grauen-Flecken-Netze von rund sieben bis acht Monaten. Davon betroffen sind insbesondere Kommunen, deren Glasfasernetze bereits fertiggestellt oder kurz vor der Fertigstellung stehen. Dazu gehören Ilshofen, Kreßberg, Mainhardt, Pfedelbach und Sulzbach-Laufen.
Die Tiefbauarbeiten selbst werden hiervon nicht beeinflusst. Bereits laufende Bauvorhaben werden planmäßig fortgeführt. Die Verzögerung betrifft zunächst die Übergabe der fertiggestellten Netze an den künftigen Netzbetreiber und damit den Zeitpunkt, ab dem Bürgerinnen und Bürger ihre Glasfaseranschlüsse tatsächlich nutzen können.
„Für die betroffenen Kommunen und alle künftigen Nutzerinnen und Nutzer ist diese Entwicklung selbstverständlich enttäuschend. Umso wichtiger ist es, jetzt eine Lösung zu wählen, die langfristig Bestand hat und die Förderfähigkeit unserer Projekte dauerhaft sichert. Nur so schaffen wir eine verlässliche Grundlage für den weiteren Glasfaserausbau im Landkreis“, betont Verbandsvorsitzender Landrat Gerhard Bauer.
Der Zweckverband steht hierzu in engem Austausch mit den zuständigen Fördermittelgebern und den beteiligten Projektpartnern. Ziel bleibt es, den flächendeckenden Glasfaserausbau im Landkreis Schwäbisch Hall zügig, wirtschaftlich und auf einer rechtssicheren Grundlage umzusetzen.
Parallel zur Vorbereitung der Neuausschreibung prüft der Zweckverband gemeinsam mit dem bisherigen Netzbetreiber und dem Zuwendungsgeber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Übergangslösung für den Netzbetrieb möglich wäre. Ziel ist es, bereits fertiggestellte Glasfasernetze möglichst frühzeitig in Betrieb nehmen zu können und damit die Wartezeit für die Bürgerinnen und Bürger zu verkürzen.
Was ist eine Beihilfebeschwerde?
Mit einer Beihilfebeschwerde kann die Europäische Kommission angerufen werden, wenn Zweifel bestehen, ob staatliche Fördermittel oder die damit verbundenen Vergabeverfahren mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar sind. Während eines solchen Prüfverfahrens werden die rechtlichen Rahmenbedingungen überprüft. Um mögliche Risiken für die Förderung auszuschließen, kann es – wie im aktuellen Fall – erforderlich sein, Vergabeverfahren erneut durchzuführen.