Die Satzung des Zweckverbands
Die Breitbandversorgung ist von entscheidender struktur- und wirtschaftspolitischer Bedeutung.
Aus diesem Grund schließen sich die Verbandsmitglieder des Zweckverbandes zusammen, um eine bestmöglich abgestimmte, gemeinsame Planung und Errichtung einer zusammenhängenden N(ext) – (G)eneration – (A)ccess – Infrastruktur und -Versorgung im Verbandsgebiet koordiniert umzusetzen und zu realisieren.
Hierzu vereinbaren die Verbandsmitglieder nachfolgende Satzung: