Ausbaustatus in Ihrer Kommune

Ausbaustatus Gemeinde Untermünkheim
Technischer Ansprechpartner: Timo Wild
Tel. 07904 94599-287 E-Mail: wild@breitband-sha.de
Mitgliedschaft im Zweckverband
Die Gemeinde Untermünkheim ist Mitglied des Zweckverbandes Breitband Landkreis Schwäbisch Hall, der eine bestmöglich abgestimmte, gemeinsame Planung und Errichtung einer zusammenhängenden Next-Generation-Access-Versorgung im Verbandsgebiet koordiniert. Durch diese Zusammenarbeit sollen die Voraussetzungen für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur geschaffen werden, die den oben genannten steigenden Anforderungen gerecht wird.
Umsetzung des Breitbandausbaus
Über die landkreisweiten Markterkundungen wurden in der Gemeinde Untermünkheim unterversorgte Haushalte festgestellt. Eine Unterversorgung liegt vor, wenn eine Versorgungsleistung unterhalb der Aufgreifschwellen des jeweiligen Förderprogramms liegt. Nur in Gebieten, in denen eine Unterversorgung vorliegt, kann seitens der Gemeinde und des Zweckverbands ein geförderter Ausbau durchgeführt werden. Durch den Breitbandausbau des Zweckverbands Landkreis Schwäbisch Hall wird nun ein flächendeckendes gigabitfähiges NGA-Netz entstehen.
Finanzierung und Förderung
Das Projekt im Gemeindegebiet Untermünkheim wird großzügig gefördert: 50 % der Kosten werden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr und 40 % vom Land Baden-Württemberg übernommen. Der Projektträger des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist die PWC GmbH in Zusammenarbeit mit TÜV Rheinland®. Die verbleibenden Kosten tragen die Kommune.
| Weiße Flecken | Hellgraue Flecken | Dunkelgraue Flecken | Summe | |
|---|---|---|---|---|
| Zuwendungsfähige Kosten | 2.969.873,93 € | 5.177.755,00 € | 623.192,81 € | 8.770.821,74 € |
| Anteil Bundesförderung | 1.436.769,00 € | 2.588.877,00 € | 298.617,78 € | 4.324.263,78 € |
| Anteil Landesmitfinanzierung | 1.149.415,00 € | 2.071.102,00 € | 238.894,22 € | 3.459.411,22 € |
Die Auflistung stellt die vorläufigen Kosten und Förderbeträge dar. Teilweise wurden diese bereits durch das Konkretisierungsverfahren bestätigt.