Ausbaustatus in Ihrer Kommune

Ausbaustatus Stadt Schwäbisch Hall
Technischer Ansprechpartner: Stefan Dietrich
Tel. 07904 94599-271 E-Mail: dietrich@breitband-sha.de
Mitgliedschaft im Zweckverband
Die Stadt Schwäbisch Hall ist bereits seit einigen Jahren im Breitbandausbau tätig und hat das Aufgabengebiet Breitbandausbau an die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH übertragen, die Mitglied des Zweckverband Breitband ist. Durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall wurde bereits in dem Teilort Wielandsweiler eigenständig eine LWL-Verbindung geschaffen. Zusammen mit der Gemeinde Braunsbach wurde der Teilort Bühlerzimmern erschlossen. Der Ausbau in den Teilorten Veinau und Altenhausen wurde ebenfalls realisiert. Im Jahr 2021 wurde der restliche nordöstliche Bereich von Schwäbisch Hall (Wolpertsdorf, Otterbach, Matheshörlebach, Ramsbach) in Angriff genommen.
Umsetzung des Breitbandausbaus
Durch eine erneute Markterkundung für die Gemarkung Schwäbisch Hall wurden zusätzliche unterversorgte Haushalte festgestellt. Eine Unterversorgung liegt vor, wenn eine Versorgungsleistung von unter 30 Mbit/s im Download zur Verfügung steht. Dabei spricht man von einem sogenannten weißen Fleck. Nur in unterversorgten Bereichen kann seitens der Stadt ein geförderter Ausbau durchgeführt werden.
Aus diesem Grund haben die Stadtwerke Schwäbisch Hall gemeinsam mit dem Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall einen Bundesförderantrag zur Beseitigung der restlichen weißen Flecken gestellt.
Bei der Maßnahme sollen auch alle Schulen auf der Gemarkung Schwäbisch Hall auf Förderfähigkeit geprüft und ggf. beim Ausbau berücksichtigt werden.
Finanzierung und Förderung
Das Projekt im Stadtgebiet Schwäbisch Hall wird großzügig gefördert: 50 % der Kosten werden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr und 40 % vom Land Baden-Württemberg übernommen. Der Projektträger des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ist die PWC GmbH in Zusammenarbeit mit TÜV Rheinland®. Die verbleibenden Kosten tragen die Kommune.
| Weiße Flecken | Dunkelgraue Flecken | Summe | |
|---|---|---|---|
| Zuwendungsfähige Kosten | 10.837.364,00 € | 33.969.083,71 € | 44.806.447,71 € |
| Anteil Bundesförderung | 5.418.682,00 € | 16.514.391,11 € | 21.933.073,11 € |
| Anteil Landesmitfinanzierung | 4.334.945,00 € | 13.211.512,89 € | 17.546.457,89 € |
Die Auflistung stellt die vorläufigen Kosten und Förderbeträge dar. Teilweise wurden diese bereits durch das Konkretisierungsverfahren bestätigt.