Warum nicht alle Gebäude gleichzeitig einen Glasfaseranschluss erhalten – So funktioniert der geförderte Breitbandausbau

„Warum wird mein Nachbar bereits an das Glasfasernetz angeschlossen und ich nicht, obwohl ich direkt daneben wohne?“ Diese Frage erreicht den Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall immer wieder. Die Antwort liegt in den gesetzlichen Fördervorgaben von Bund und Land, nach denen der geförderte Breitbandausbau erfolgt.

Anders als häufig angenommen, entscheidet nicht der Zweckverband darüber, welche Gebäude angeschlossen werden. Maßgeblich sind vielmehr die jeweiligen Förderrichtlinien des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. Diese legen fest, welche Adressen förderfähig sind und in welcher Reihenfolge der Ausbau erfolgt.

Ausbau in mehreren Förderstufen

Der geförderte Glasfaserausbau erfolgt nicht auf einmal, sondern in mehreren Förderstufen.

Den Anfang machten die sogenannten Weißen Flecken. Hierbei handelt es sich um Adressen, die zum Zeitpunkt der Förderantragstellung mit weniger als 30 Mbit/s versorgt waren und deshalb als unterversorgt galten.

Mit der Weiterentwicklung der Förderprogramme wurde der Ausbau auf die sogenannten Grauen Flecken ausgeweitet. Förderfähig sind hier Adressen, die zum jeweiligen Stichtag über keine gigabitfähige Infrastruktur verfügen und deren verfügbare Bandbreite unter den jeweils geltenden Fördergrenzen liegt.

Um die Vielzahl der Projekte besser zu strukturieren, unterscheiden die Förderrichtlinien innerhalb dieser Ausbauprojekte zwischen Hellgrauen Flecken (30 bis unter 100 Mbit/s) und Dunkelgrauen Flecken (100 bis unter 250 Mbit/s). Diese Einteilung dient der Projektorganisation und ermöglicht eine schrittweise Umsetzung der Ausbauprojekte.

Welche Gebäude tatsächlich gefördert werden können, richtet sich ausschließlich nach den zum jeweiligen Förderaufruf geltenden Richtlinien sowie den erhobenen Versorgungsdaten.

„Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich verständlicherweise, warum in ihrer Straße manche Gebäude bereits einen Glasfaseranschluss erhalten und andere noch warten müssen. Entscheidend ist dabei jedoch nicht eine kommunale Priorisierung, sondern die Fördervorgaben von Bund und Land. Diese Regeln sind für alle Kommunen verbindlich. Unser Ziel bleibt unverändert: Schritt für Schritt eine leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur für den gesamten Landkreis zu schaffen. Dafür nutzen wir jede Fördermöglichkeit, die sich bietet“, betont Landrat und Verbandsvorsitzender Gerhard Bauer.

Warum werden einzelne Häuser zunächst nicht ausgebaut?

In vielen Ortschaften liegen förderfähige und nicht förderfähige Gebäude unmittelbar nebeneinander. Das führt verständlicherweise zu Fragen bei den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern.

Ob ein Gebäude in ein Förderprogramm aufgenommen werden kann, hängt von den zum jeweiligen Stichtag ermittelten Versorgungsdaten und den geltenden Förderrichtlinien ab. So kann es vorkommen, dass ein Haus bereits über eine leistungsfähige Breitbandversorgung verfügt oder eigenwirtschaftlich ausgebaut werden soll und deshalb nicht förderfähig ist.

Ein häufiges Beispiel sind Wohngebiete, in denen bereits ein Kabelanschluss für das Kabelfernsehen (Koaxialnetz) vorhanden ist. Über diese Anschlüsse lassen sich oftmals bereits gigabitfähige Internetgeschwindigkeiten erreichen. Da die Förderprogramme ausschließlich unterversorgte Adressen unterstützen, ist dort ein geförderter Glasfaserausbau in der Regel nicht möglich. Das benachbarte Gebäude kann hingegen die Förderkriterien erfüllen und im Rahmen des geförderten Ausbaus einen Glasfaseranschluss erhalten.

Der Zweckverband ist hierbei an die Vorgaben der Fördermittelgeber gebunden. Eine Erweiterung der Ausbaugebiete über die bewilligten Adressen hinaus ist im Rahmen der Förderung nicht möglich.

Ziel bleibt eine flächendeckende Versorgung

Auch wenn der Ausbau in mehreren Schritten erfolgt, verfolgt der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall weiterhin das Ziel einer flächendeckenden Glasfaserversorgung im gesamten Verbandsgebiet.

Der Zweckverband bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass der Ausbau aufgrund der Förderkulissen nicht überall gleichzeitig erfolgen kann. Gleichzeitig werden kontinuierlich neue Fördermöglichkeiten geprüft und weitere Ausbauprojekte vorbereitet, um möglichst viele Haushalte und Unternehmen an das Glasfasernetz anzuschließen.

Mit dem bisherigen Ausbau konnten bereits zahlreiche unterversorgte Adressen im Landkreis erschlossen werden. Weitere Projekte befinden sich derzeit parallel in Planung oder bereits im Bau und bringen den Landkreis Schritt für Schritt seinem Ziel einer zukunftsfähigen und leistungsfähigen digitalen Infrastruktur näher.

Weitere Informationen

Den aktuellen Status sowie weitere Informationen zum Glasfaserausbau finden Sie jederzeit auf der Homepage des Zweckverbands unter breitband-sha.de. Außerdem stehen bei Fragen die Ansprechpartner beim Zweckverband unter 07904/94599280 oder info@breitband-sha.de  zur Verfügung.

Die Glasfaser ist ein gemeinsamer Schritt hin zu einer stabilen und zukunftsfähigen Infrastruktur in den Kommunen. Der Ausbau wird großzügig gefördert: zu 50 % vom Bund, das Land beteiligt sich mit 40 %. Für die Kommunen bleiben somit noch zehn Prozent der Gesamtkosten – ein Anteil, der aus eigenen Mitteln finanziert wird.Formularbeginn