Wer macht beim Glasfaserausbau eigentlich was?

Viele Beteiligte, klar verteilte Aufgaben: So funktioniert der geförderte Glasfaserausbau

Beim geförderten Glasfaserausbau greifen viele verschiedene Aufgaben ineinander. Bund und Land, Kommunen, der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall, Planungsbüros, Tiefbauunternehmen und schließlich der Netzbetreiber sind daran beteiligt. Für Bürgerinnen und Bürger ist dabei nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich, wer welche Aufgabe übernimmt. Ein Überblick.

Bund und Land – sie schaffen die finanzielle Grundlage

Der Ausbau leistungsfähiger Glasfasernetze ist insbesondere im ländlichen Raum mit hohen Investitionen verbunden. Dort, wo Telekommunikationsunternehmen einen Ausbau nicht eigenwirtschaftlich vornehmen, kommen deshalb Förderprogramme von Bund und Land zum Einsatz.

Beim geförderten Breitbandausbau im Verbandsgebiet werden die förderfähigen Kosten zu 50 Prozent vom Bund und zu 40 Prozent vom Land Baden-Württemberg getragen. Die verbleibenden zehn Prozent werden von den jeweiligen Kommunen finanziert.

Mit der Förderung sind zugleich klare Vorgaben verbunden. Unter anderem ist geregelt, welche Adressen im jeweiligen Förderprogramm berücksichtigt werden können und welche Anforderungen bei der Umsetzung einzuhalten sind.

Die Kommunen – gemeinsam mehr erreichen

Die Städte und Gemeinden kennen die örtlichen Gegebenheiten, sind wichtige Partner bei der Umsetzung und tragen den kommunalen Eigenanteil der geförderten Projekte. Grundsätzlich könnte jede Kommune den Breitbandausbau für sich organisieren. Die Mitgliedskommunen haben die technische und organisatorische Umsetzung des geförderten Glasfaserausbaus jedoch gemeinsam auf den Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall übertragen.

Der Grund dafür liegt vor allem in der Komplexität solcher Infrastrukturprojekte. Förderverfahren, europaweite Ausschreibungen, technische Planungen, Bauleistungen, Grundstücksfragen und die spätere Übergabe der Netze erfordern spezialisiertes Fachwissen und einen hohen organisatorischen Aufwand.

Genau hier liegt der Vorteil der interkommunalen Zusammenarbeit: Statt in jeder Stadt und Gemeinde eigene Strukturen und eigenes Fachwissen für dieselben Aufgaben aufzubauen, werden Kompetenzen gebündelt und Verfahren gemeinsam organisiert. Abläufe und Standards können vereinheitlicht und Erfahrungen aus einem Projekt für weitere Kommunen genutzt werden. Auch Ausschreibungen und Vergaben lassen sich über größere Projektvolumina hinweg koordinieren.

Gleichzeitig bündelt der Zweckverband die Interessen seiner Mitgliedskommunen gegenüber den unterschiedlichen Projektbeteiligten. Aus vielen einzelnen kommunalen Ausbauprojekten wird so ein gemeinsamer, überörtlich koordinierter Infrastrukturausbau.

Der Zweckverband – die zentrale Schnittstelle

Beim Zweckverband laufen die verschiedenen Projektstränge zusammen. Er begleitet die Ausbauprojekte von der Vorbereitung bis zur Übergabe des fertigen Netzes und sorgt dafür, dass die zahlreichen Arbeitsschritte ineinandergreifen.

In der praktischen Umsetzung bedeutet das beispielsweise, Planungs- und Bauleistungen zu beauftragen und deren Durchführung zu begleiten, Projektstände nachzuhalten sowie technische, förderrechtliche und organisatorische Fragestellungen zu koordinieren.

Eine weitere Aufgabe ist die Sicherung der für den Netzausbau benötigten Leitungsrechte. Müssen Glasfaserleitungen über private Grundstücke Dritter geführt werden, kümmert sich der Zweckverband darum, die erforderlichen Vereinbarungen mit den Eigentümern abzuschließen und die Leitungen – sofern erforderlich – durch eine Dienstbarkeit im Grundbuch dinglich zu sichern.

Der Zweckverband selbst plant oder baut das Glasfasernetz dabei nicht mit eigenen Planern oder Bautrupps. Für diese Arbeiten werden Fachunternehmen beauftragt. Der Zweckverband übernimmt die übergeordnete Projektsteuerung und bildet die Schnittstelle zwischen Kommunen, Planungsbüros, Bauunternehmen, Fördermittelgebern und Netzbetreiber.

Die Planungsbüros – vom Plan auf die Baustelle

Bevor ein Bagger anrückt, sind umfangreiche Planungen notwendig. Die beauftragten Planungsbüros entwickeln die konkrete Netz- und Trassenplanung. Sie prüfen beispielsweise, wo vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann, wo neue Leitungen erforderlich sind und wie die einzelnen Gebäude technisch sinnvoll erschlossen werden können.

Während der Bauphase übernehmen sie je nach Projekt gemeinsam mit den Bauleitern des Zweckverbands weitere Aufgaben, etwa die Bauüberwachung, technische Abstimmungen oder die Prüfung der ausgeführten Arbeiten.

Planung und tatsächliche Bauausführung können dabei voneinander abweichen. Nach Abschluss der Arbeiten wird deshalb dokumentiert, wo die Leitungen tatsächlich verlegt wurden. Diese sogenannte Bestandsdokumentation ist später auch für die Übergabe des Netzes von großer Bedeutung.

Die Tiefbauunternehmen – sie setzen die Planung vor Ort um

Die für Bürgerinnen und Bürger sichtbarste Arbeit übernehmen die im jeweiligen Projekt beauftragten Tiefbauunternehmen. Sie öffnen Straßen und Gehwege, verlegen Leerrohre, stellen Schächte und Netzverteiler auf und führen die Hausanschlüsse auf die Grundstücke beziehungsweise in die Gebäude.

Auch die Wiederherstellung der beanspruchten Oberflächen gehört zum Bauprozess. Je nach Projekt und Bauablauf können nach den eigentlichen Tiefbauarbeiten deshalb noch Nacharbeiten erforderlich sein.

Welche Baufirma in einer Kommune tätig ist, hängt vom jeweiligen Vergabeverfahren ab. Deshalb sind innerhalb des Verbandsgebiets unterschiedliche Unternehmen mit dem Ausbau beauftragt.

Der Netzbetreiber – er bringt das Netz in Betrieb

Ist das Glasfasernetz fertig gebaut, kann es nicht automatisch sofort genutzt werden. Zunächst müssen die Arbeiten abgeschlossen, geprüft und umfassend dokumentiert werden. Anschließend erfolgt die Übergabe an den Netzbetreiber.

Bei den weißen Flecken (< 30 Mbit/s im Download) ist die NetCom BW für den technischen Betrieb des Netzes verantwortlich. Nach erfolgreicher Netzübernahme schafft sie die Voraussetzungen dafür, dass die Anschlüsse aktiviert und Telekommunikationsdienste angeboten werden können. Für die grauen Flecken (> 30 Mbit/s) läuft derzeit eine erneute Ausschreibung des Netzbetriebs.

Das erklärt auch, warum ein bereits montierter Hausübergabepunkt – der sogenannte APL – noch nicht automatisch bedeutet, dass ein Glasfaseranschluss sofort buchbar ist. Erst wenn das Netz beziehungsweise der betreffende Netzabschnitt technisch fertiggestellt, dokumentiert, übergeben und in Betrieb genommen wurde, kann die aktive Nutzung beginnen.

Viele Beteiligte – ein gemeinsames Ziel

Vom ersten Förderantrag bis zum funktionierenden Glasfaseranschluss greifen zahlreiche Schritte ineinander. Verzögert sich ein Arbeitsschritt, kann sich dies deshalb auch auf die nachfolgenden Prozesse auswirken.

Entscheidend ist das Zusammenspiel aller Beteiligten: Fördermittelgeber schaffen den finanziellen Rahmen, die Kommunen bringen ihre örtlichen Kenntnisse ein, der Zweckverband bündelt und steuert die Projekte, Fachunternehmen planen und bauen die Infrastruktur und der Netzbetreiber übernimmt schließlich das fertige Netz.

Das gemeinsame Ziel ist eine leistungsfähige und langfristig zukunftsfähige digitale Infrastruktur für die Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet.