Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Netzen unterschieden: das Backbone-Netz, das "Rückgrat" des Glasfaserausbaus, das zwischen den einzelnen Kommunen verlegt wird, um die Anschlussstellen der Ortsnetze zu verbinden. In den einzelnen Städten und Gemeinden erfolgt der innerörtliche Ausbau der sogenannten Ortsnetze.
Das Ziel des Zweckverbands Breitband Landkreis Schwäbisch Hall ist es, den Ausbau übergreifend zu koordinieren und dadurch so kostengünstig und effizient wie möglich zu gestalten, Synergieeffekte optimal zu nutzen und ein qualitativ hochwertiges Glasfasernetz zu bauen.
Das Backbone-Netz im Landkreis
Um in allen Kommunen des Landkreises Schwäbisch Hall ähnliche Bedingungen zu schaffen, hat der Kreistag den Bau eines Backbone-Netzes beschlossen. Im Rahmen der Bundesförderung wurden die Planungen an die Förderbedingungen angepasst. Nach wie vor werden mit dem Netz möglichst homogene Voraussetzungen für den innerörtlichen Ausbau geschaffen.
Die Planungen des Backbone-Ausbaus sind im Landkreis Schwäbisch Hall abgeschlossen. Der Ausbau wird parallel mit den Ortsnetzen durchgeführt und zu 90 % durch Fördermittel des Bundes (50 %) und des Landes Baden-Württemberg (40 %) unterstützt.
Über die Ortsnetze werden die einzelnen Gemeinden an das Backbone-Netz angeschlossen. Der innerörtliche Ausbau des Glasfasernetzes in den Kommunen erfolgt in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden und wird vom Zweckverband koordiniert.
Dabei erfolgt an den sogenannten POP-Standorten der Anschluss an das nationale Backbone-Netz. Die Glasfasertrassen werden weiter an die nächsten Verteiler geführt und anschließend an den Hausanschluss. Diese Ausbauphase wird auch FTTB = Fiber-To-The-Building genannt.
Ganz grob lassen sich folgende Schritte der Planung für den Ausbau im gesamten Landkreis skizzieren:
Backbone-Planung für den Landkreis Das überörtliche, interkommunale Netz
FTTB-Planung Plan der Glasfasertrassen vom Pop-Standort zum Hausanschluss ("Fiber to the Building")
Markterkundung Abfrage der Betreiber (z.B. Dt. Telekom AG, Unitymedia, Vodafone, NetCom-BW etc.) ob der Ausbau vordefinierter Gebiete auf eigene Kosten innerhalb der nächsten 36 Monate geplant ist. Wenn nicht, dann liegt ein sog. Marktversagen vor und der Ausbau kann gefördert werden.
Ausbaukonzeption Liegen die Informationen vor, wo die Kommunen ausbauen dürfen, erfolgt die Ausbau-Planung für einzelne Ausbau-Cluster.