Die Satzung des Zweckverbands

Die Versorgung u.a. von privaten, gewerblichen oder freiberuflichen Endkunden mit leistungs-, bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Telekommunikationsdiensten insbesondere in Form der Breitbandversorgung ist von entscheidender struktur- und wirtschaftspolitischer Bedeutung.

Aus diesem Grund schließen sich die Verbandsmitglieder des Zweckverbandes zusammen, um eine bestmöglich abgestimmte, gemeinsame Planung und Errichtung einer  zusammenhängenden N(ext) - (G)eneration - (A)ccess - Infrastruktur und -Versorgung im Verbandsgebiet koordiniert umzusetzen und zu realisieren.

Hierzu vereinbaren die Verbandsmitglieder nachfolgende Satzung:

Download der aktuellen Fassung der
Zweckverbandssatzung LK Schwäbisch Hall (Stand 11.12.2023)

Änderungssatzung (Stand 11.12.2023)