Häufig gestellte Fragen

Welche Akteure bzw. Ministerien sind an dieser Maßnahme beteiligt?

Bauherr ist der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall – ein Zusammenschluss aller Kommunen des Landkreises sowie zusätzlich die Kommunen Pfedelbach und Waldenburg. Die Fördermittelgeber sind das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie das Land Baden-Württemberg über das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen.

Wer trägt die Kosten für die Baumaßnahme?

Der Glasfaserausbau der so genannten Weißen Flecken und Grauen Flecken (eine Versorgung mit weniger als 30 Mbit/s bzw. weniger als 250 Mbit/s) wird von folgenden Fördermittelgebern übernommen: 50 % der Kosten trägt der Bund, 40 % das Land Baden-Württemberg und die verbleibenden 10 % die jeweilige Kommune. Das bedeutet, der Anschlussnehmer eines förderfähigen Hausanschlusses bekommt die Glasfaseranbindung vollkommen kostenlos.

Warum sollte ich die Gestattung unterzeichnen und einen Glasfaseranschluss legen lassen?

Durch die o. g. 100 % Förderung, ist es Ihnen momentan möglich, kostenlos die höchste verfügbare Ausbaustufe des Telekommunikationsnetzes zu erhalten. Ihre Internetverbindung wird dadurch nicht nur unverkennbar schneller, sondern auch wesentlich stabiler. Eine Glasfaserleitung ist nämlich deutlich störungsärmer, da sie nicht durch elektrische oder magnetische Felder beeinflusst werden kann. Diese sorgt für eine nahezu verlustfreie Datenübertragung – unabhängig von der Anzahl der zeitgleich nutzenden Parteien.

Sie steigern darüber hinaus auch den Wert Ihrer Immobilie. Schließlich ist das Internet mittlerweile ein ebenso wichtiger Infrastrukturfaktor wie die Straßenanbindung etc. und stellt einen wichtigen Auswahlfaktor bei der Immobiliensuche dar. Von Video-Besprechungen im Homeoffice über Streaming von Fernsehen und Musik bis hin zu der Vernetzung von Haushaltsgeräten – schon jetzt ist der Bedarf an einer hohen Datenübertragung groß. Und die Möglichkeiten, auch im Privaten die Leistung eines Glasfaseranschlusses voll auszunutzen, wird künftig nur noch weiterwachsen.

Sind Sie dazu verpflichtet, den Anschluss (sofort) zu nutzen?

Nein. Nach der Unterzeichnung des Gestattungsvertrages durch die Hauseigentümer:innen, muss der Anschluss nicht (sofort) genutzt werden. Durch die Unterzeichnung entstehen keinerlei Verpflichtungen zur Nutzung! Die Inbetriebnahme des Glasfaseranschlusses ist den Eigentümer:innen überlassen.

Wo soll der Hausanschluss an mein Gebäude hergestellt werden?

Im Idealfall sollte der Anschluss möglichst nahe bei Ihrem bestehenden Telefonhausanschluss in das Gebäude eingeführt werden. Dies hat den Hintergrund, dass Sie den Anschluss dann meist ohne weitere Arbeiten in Ihrem Gebäude nutzen können. Für die Herstellung des Anschlusses im Gebäude bzw. der Hauseinführung dürfen in der Wand keine Leitungen verlaufen und es muss ausreichend freie Fläche für die Montage eines Abschlusspunktes über der Hauseinführung vorhanden sein. 

Im Regelfall eignen sich hierfür Kellerräume am besten. Dies wird jedoch bei der Hausbegehung geprüft und mit Ihnen besprochen.

Welche Voraussetzungen müssen im Haus für den Anschluss geschaffen werden?

Damit die Glasfaser tatsächlich bis in Ihr Gebäude eingeführt werden kann, muss eine minimale Bohrung vorgenommen werden. Diese wird nach den Regeln der Technik abgedichtet. 

In der Nähe des dann gesetzten Kastens – der so genannten Anschlusspunkt Linie (APL) – muss eine Steckdose vorliegen, wobei die Verwendung eines Verlängerungskabels durchaus möglich ist. Die weitere Verbindung im Gebäude übernimmt der Eigentümer. Sollten Sie sich nicht sicher sein, wenden Sie sich zum Themenbereich Gebäudeinstallation am besten an Ihren Elektriker, dieser hilft Ihnen sicher gerne weiter.

Wie verläuft die Baumaßnahme auf Ihrem Grundstück?

Am Einführungspunkt in Ihr Gebäude muss ein so genanntes Kopfloch gegraben werden. Im Idealfall wird die Leitung nun mit Hilfe einer Erdrakete vom öffentlichen Grund minimalinvasiv an dieses Kopfloch geführt. 

Sollte dies aufgrund der örtlichen Begebenheiten nicht möglich sein, so muss ein Graben hergestellt werden. Der Tiefbauer trägt in diesem Fall Sorge, dass der ursprüngliche Zustand des Grundstücks wieder hergestellt wird.

Welche Kosten fallen bei der Nutzung des Hausanschlusses an (Tarife des Netzbetreibers)

Die NetCom BW GmbH aus Ellwangen ist der künftige Netzbetreiber des Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (Artikel über die Vertragsunterzeichnung). Dieser wird, die durch den Zweckverband Breitband erschlossene passive Breitbandinfrastruktur, aktivieren und mit schnellem Internet versorgen.

Selbstverständlich hat der Netzbetreiber für Neukunden sehr attraktive Tarifpreise anzubieten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte direkt auf der Website der NetCom BW GmbH oder aus dem Flyer (Stand 2021). Der Vertrieb für den Netzbetreiber wird im Auftrag durch den 24-Stunden PC-Notdienst durchgeführt.

Wie gehe ich vor bzgl. der Kündigung des bestehenden Vertrags mit meinem bisherigen Provider?

Bitte kündigen Sie den Vertrag bei Ihrem jetzigen Anbieter nicht selbst. Die Kündigung bei Ihrem aktuellen Anbieter übernimmt die NetCom BW für Sie. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie Ihre bisherigen Rufnummern übernehmen können.

Außerdem raten wir Ihnen, Ihren bestehenden Vertrag nicht aktiv zu verlängern. Wird ein Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit Ihrem Provider nicht aktiv erneuert, verlängert sich dieser zwar stillschweigend, allerdings mit einer monatlichen Kündigungsfrist gemäß des am 01. März 2022 in Kraft getretenen „Gesetz(es) für Faire Verbraucherverträge“. Wenn Sie Ihren Vertrag dagegen aktiv verlängern, gelten die dabei neu vereinbarten – in der Regel längeren – Laufzeiten.

Möglichkeit eines Anschlusses für Selbstzahler

Die Förderrichtlinie bestimmt ganz klar, wer in den Genuss eines kostenlosen, komplett geförderten Anschlusses kommen darf: Zum einen muss die Versorgung zum Zeitpunkt des Markterkundungsverfahrens bei unter 30 Mbit/s liegen – und zum anderen muss es sich dabei um ein Wohnhaus oder ein Gebäude mit internetfähigem Arbeitsplatz handeln, welches eine eigene postalische Adresse und eine eigene Flurstücks-Nummer besitzt.

Aber auch Gebäude im s. g. Grauen Fleck (davon spricht man bei einer Versorgung bis 100 Mbit/s) können mit Glück im Zuge des Weiße-Flecken-Ausbaus vorzeitig einen Gratisanschluss bekommen, wenn die Trasse entlang ihrer Grundstücksgrenze verläuft. In dem Fall wird es als wirtschaftlich sinnvoll angesehen, erneuten Tiefbau zu vermeiden, auch wenn eine Versorgung von mehr als 30 Mbit/s vorliegt. Somit müssen diese Haushalte nicht auf die nächste Ausbaustufe warten, in welcher sie vorgesehen wären.

Auch darüber hinaus gibt es unter Umständen die Möglichkeit eines Anschlusses – allerdings auf eigene Kosten, da die Förderrichtlinien solche Ausnahmen nicht zulassen.

Eine Anbindung auf eigene Rechnung ist allerdings immer eine Einzelfallentscheidung, auf die es keinen Anspruch gibt. Schließlich gilt es, diesbezüglich die technische Machbarkeit zu prüfen. Das Gebäude muss u. a. an der Trasse liegen, ohne bisher förderfähig gewesen zu sein. Außerdem muss es sich um einen s. g. Dunkelgrauen bzw. Schwarzen Fleck handeln (also eine Versorgung von über 100 Mbit/s). Und zu guter Letzt muss der Gebäudeeigentümer bereit sein, die Kosten in Höhe von ca. 3.000 bis 5.000 € selbst zu übernehmen.

Wann geht mein Anschluss ans Netz?

In vielen Häusern wurden die Anschlüsse bereits hergestellt. Das Ziel, den kompletten Landkreis plus Pfedelbach und Waldenburg flächendeckend gigabitfähig zu machen, rückt in greifbare Nähe. 

Doch wann kann der einzelne Bürger denn tatsächlich mit Hochleistungsgeschwindigkeit surfen, streamen, im Homeoffice arbeiten?

Leider ist es schwierig, hierzu eine verlässliche Aussage zu treffen. Zu viele verschiedene Faktoren entscheiden darüber, wann ein Netz in Betrieb genommen wird. So muss nicht nur zunächst die Glasfaser eingebracht werden, auch die Dokumentation für den Fördermittelgeber muss erfolgen. Des Weiteren muss das Netz an den Netzbetreiber übergeben und von ihm die Aktivtechnik eingebracht werden. Auch die vorgelagerte Infrastruktur bestimmt den Zeitpunkt der tatsächlichen Inbetriebnahme, da bei einem zusammenhängenden Netz teilweise kommunenübergreifend geplant, gebaut und versorgt wird.

Es kann also beispielsweise durchaus vorkommen, dass die Glasfaser bereits ins Haus gelegt und gespleißt wurde, aber aufgrund noch fehlender vorgelagerter Infrastruktur noch nicht ans Netz gehen kann. Erst wenn die Überlandleitung fertig gestellt wurde, kann der Anwohner also mit Höchstgeschwindigkeit online gehen.

Möchten Sie wissen, wie der Stand in Ihrer Kommune oder Teilort ist, so lohnt sich ein Blick auf https://breitband-sha.de/ihre_kommune. 

Da alle Beteiligten wissen, wie lange die Menschen im Landkreis schon auf das schnelle Internet warten, wird mit Hochdruck geplant, koordiniert, gebaut und organisiert. Nach und nach wird in immer mehr Kommunen der Tiefbau beendet und diese sukzessive ans Netz gehen. Bis zum Ende des Jahres 2025 sollen alle Weißen Flecken ausgemerzt sein. Parallel dazu wird das Projekt ab 2024 dann in die nächste Phase übergehen und sich der Grauen Flecken annehmen, welche eine derzeitige Versorgung bis zu 100 Mbit/s vorweisen.

Bei wem kann ich schnelles Internet über meinen neuen Anschluss buchen?

Der lokale Anbieter NetCom BW, eine Tochter der EnBW, pachtet das Netz vom Zweckverband Breitband. Dieser Provider wird sie also definitiv mit gigabitfähigem Internet versorgen. Allerdings gewährt die NetCom BW gemäß den Open-Access-Prinzips auch allen anderen Anbietern Zugang zum Netz. Inwieweit diese Gebrauch machen von ihrem Recht, liegt aber nicht im Ermessen des Zweckverband Breiband. So ist es ggf. langfristig möglich, dass Sie auch zu anderen Netzbetreibern wechseln, dies ist jedoch aktuell noch nicht der Fall.

Kann ich auch bei meinem bisherigen Anbieter bleiben?

Ihr bestehender Hausanschluss bleibt erhalten und ist weiterhin über Ihren bisherigen Vertrag / Anbieter zu den gewohnten Konditionen nutzbar. Nur wenn Sie auf Glasfaser umstellen möchten, müssen Sie zum jetzigen Zeitpunkt vermutlich zur NetCom BW wechseln.

Ich habe ein Schreiben erhalten und bin nur Mieter, was tun?

Bitte leiten Sie in diesem Fall die Unterlagen an Ihren Vermieter weiter.

Warum bekomme ich einen Anschluss und mein Nachbar nicht?

Wer anschlussberechtigt ist entscheidet der Fördermittelgeber anhand der verfügbaren Internetversorgung. Im ersten Schritt werden alle Gebäude mit weniger als 30 Mbit/s im Download ausgebaut, danach folgen sukzessive die weiteren Versorgungsstufen. Ermittelt wird die Versorgungslage im so genannten Markterkundungsverfahren (MEV), bei dem von den Telekommunikationsanbietern die aktuellen Daten je Grundstück angefordert wurden. Sollten Sie also eine Gestattung erhalten haben, Ihr/e Nachbar/in oder Bekannte/r nicht, so verfügen Sie über eine schlechtere Versorgung und waren deshalb im MEV enthalten.

Für den Bau meines Hausanschlusses muss die Trasse über Gemeinschaftseigentum oder ein fremdes Grundstück.

Bestenfalls läuft die Trasse nur über öffentlichen Grund bis zu Ihrem Grundstück. Sollte dies nicht möglich sein, so holen wir vom Zweckverband Breitband eine Dienstbarkeit vom Besitzer des Privatgrundstücks ein, um sicherzustellen, dass die Leitung auch bei einem Verkauf des Grundstücks geschützt ist.

Wann bekomme ich meinen Hausanschluss?

Leider ist es nicht möglich, eine verlässliche Aussage darüber zu treffen. Die tatsächliche Netzinbetriebnahme hängt von diversen Faktoren ab. So muss nicht nur zunächst die Glasfaser eingebracht werden, auch die Dokumentation für den Fördermittelgeber muss erfolgen. Des Weiteren muss das Netz übergeben und die Aktivtechnik eingebracht werden. Auch die vorgelagerte Infrastruktur bestimmt den Zeitpunkt der tatsächlichen Inbetriebnahme, da bei einem zusammenhängenden Netz teilweise kommunenübergreifend geplant und gebaut wird.

Gestattungsvertrag - § 3 Kosten der Gestattung/des Hausanschlusses

[...] Kosten für die zur Gewährleistung des Betriebes notwendigen Maßnahmen der Unterhaltung, Instandhaltung, Veränderung und Erneuerung sowie der evtl. Abtrennung des Glasfaserhausanschlusses hat der/haben die Eigentümer zu tragen [...]


Erläuterung:
Es ist nicht davon auszugehen, dass es hier zu regelmäßigen Wartungskosten für die Hauseigentümer:innen kommt, da diese Infrastruktur (größtenteils) wartungsfrei ist. Allerdings verpflichten sich die Unterzeichner:innen mit ihrer Unterschrift, dass sie Beschädigungen des Kabels/Rohres, das auf deren Grundstück verlegt ist, auf eigene Kosten zu beheben. Solche Beschädigungen können z. B. durch Grabungsarbeiten auf dem Grundstück oder evtl. Schädlingsbefall auftreten.

Die Bereitstellung der Infrastruktur ist für die Hauseigentümer:innen kostenlos. Die Anbindung wird zu 50 % vom Bund, zu 40 % vom Land und zu 10 % von der jeweiligen Kommune gezahlt. Sie verpflichten sich somit nur, im Falle einer Beschädigung/Wartung den auf Ihrem Grundstück liegenden Teil des Anschlusses bei Bedarf in Stand zu setzen.

Gestattungsvertrag - § 4.1 Vertragslaufzeit und Kündigung

[...] Dieser Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Jahren. Er verlängert sich sodann auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei unter der Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Monatsende ordentlich gekündigt werden. [...]

Erläuterung:
Der Zweckverband Breitband errichtet auf eigene Kosten (bzw. durch die Mithilfe der Fördermittel vom Bund, Land und der jeweiligen Kommune) die Infrastruktur für den Glasfaserausbau und geht hier von einem Investitionsvolumen von ca. 300 Mio. € aus. Dieses Vorgehen nennt sich Betreibermodell und gehört zu den zwei gängigen Modellen beim Breitbandausbau.

Die Infrastruktur wird dann für zehn Jahre an den Netzbetreiber NetCom BW verpachtet. Die Zeitspanne von 12 Jahren begründet sich darin, dass eine Laufzeit von zehn Jahren sowie eine Karenz von zwei Jahren für die Antragstellung und weitere Verwaltungsaufgaben bis zur Inbetriebnahme gewährleistet sein soll. Für die jeweiligen Anschlussnehmer:innen ergibt sich daraus keine Vertragslaufzeit über 12 Jahre! Hier gelten die Vertragsbedingungen, die mit dem jeweiligen Provider (NetCom BW, Telekom, Vodafone, etc.) vereinbart werden.

Da es sich hier um ein Open Access Netz handelt, ist die NetCom BW verpflichtet, anderen Providern den Zugang zum Netz zu gewähren. In der Praxis kann es allerdings vorkommen, dass sich der jeweilige Wunschprovider nicht auf das Netz eines Dritten einmietet, um die Versorgung eines potenziellen Kunden zu übernehmen. Da dies privatwirtschaftlichen Interessen unterliegt, hat der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall diesbezüglich leider keinen Einfluss.