Hausanschlussmanagement

Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall muss mit den Hauseigentümern:innen, die Interesse an einem geförderten Hausanschluss haben, zwingend einen Gestattungsvertrag abschließen. Grund dafür ist die Verlegung von Breitbandinfrastruktur durch den Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall auf einem fremden Grundstück. 

Der Gestattungsvertrag ist ein Bestandteil des Hausanschlussmanagements. Dies wird in der Regel durch das beauftragte Planungs-/Ingenieurbüro, in Kooperation mit einem Unterauftragnehmer, durchgeführt. 

Sollten Sie als Eigentümer:innen bedauerlicherweise kein Interesse an einem kostenlosen gigabitfähigen Hausanschluss haben, bitten wir Sie, das beigefügte Verzichtformular auszufüllen. Sie sollten sich jedoch darüber bewusst sein, dass der Wert Ihrer Immobilie durch einen Glasfaseranschluss erheblich gesteigert wird, auch wenn Sie diesen selbst nicht benötigen. Im Übrigen besteht kein Nutzungszwang für den Glasfaseranschluss.

Da immer häufiger Fragen bezüglich des Gestattungsvertrages und dem kostenlosen Hausanschluss beim Zweckverband aufschlagen, haben wir für Sie eine FAQ zusammengestellt. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne unter 07904 94599-280 telefonisch zur Verfügung.
  Kontakt
Hausanschluss
Frau
Henrike Kellermann

Zweckverband Breitband
Landkreis Schwäbisch Hall
Post- & Besucheradresse:
Kuno-Haberkern-Straße 7/1
74549 Wolpertshausen

Tel. 07904 945 99-282
Fax 07904 945 99-29

kellermann@breitband-sha.de
https://breitband-sha.de 

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Projektstatus

Aufgaben