Hausanschlussmanagement

Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall muss mit den Hauseigentümern:innen, die Interesse an einem geförderten Hausanschluss haben, zwingend einen Gestattungsvertrag abschließen. Grund dafür ist die Verlegung von Breitbandinfrastruktur durch den Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall auf einem fremden Grundstück. 

Der Gestattungsvertrag ist ein Bestandteil des Hausanschlussmanagements. Dies wird in der Regel durch das beauftragte Planungs-/Ingenieurbüro, in Kooperation mit einem Unterauftragnehmer, durchgeführt. 

Sollten Sie als Eigentümer:innen bedauerlicherweise kein Interesse an einem kostenlosen gigabitfähigen Hausanschluss haben, bitten wir Sie, das beigefügte Verzichtformular auszufüllen. Sie sollten sich jedoch darüber bewusst sein, dass der Wert Ihrer Immobilie durch einen Glasfaseranschluss erheblich gesteigert wird, auch wenn Sie diesen selbst nicht benötigen. Im Übrigen besteht kein Nutzungszwang für den Glasfaseranschluss.

Da immer häufiger Fragen bezüglich des Gestattungsvertrages und dem kostenlosen Hausanschluss beim Zweckverband aufschlagen, haben wir für Sie eine FAQ zusammengestellt. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne unter 07904 94599-280 telefonisch zur Verfügung.

§ 3 Kosten der Gestattung / des Hausanschlusses

[...] Kosten für die zur Gewährleistung des Betriebes notwendigen Maßnahmen der Unterhaltung, Instandhaltung, Veränderung und Erneuerung sowie der evtl. Abtrennung des Glasfaserhausanschlusses hat der/haben die Eigentümer zu tragen [...]


Erläuterung:
Es ist nicht davon auszugehen, dass es hier zu regelmäßigen Wartungskosten für die Hauseigentümer:innen kommt, da diese Infrastruktur (größtenteils) wartungsfrei ist. Allerdings verpflichten sich die Unterzeichner:innen mit ihrer Unterschrift, dass sie Beschädigungen des Kabels/Rohres, das auf deren Grundstück verlegt ist, auf eigene Kosten zu beheben. Solche Beschädigungen können z. B. durch Grabungsarbeiten auf dem Grundstück oder evtl. Schädlingsbefall auftreten.

Die Bereitstellung der Infrastruktur ist für die Hauseigentümer:innen kostenlos. Die Anbindung wird zu 50 % vom Bund, zu 40 % vom Land und zu 10 % von der jeweiligen Kommune gezahlt. Sie verpflichten sich somit nur, im Falle einer Beschädigung/Wartung den auf Ihrem Grundstück liegenden Teil des Anschlusses bei Bedarf in Stand zu setzen.

§ 4.1 Vertragslaufzeit und Kündigung

[...] Dieser Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Jahren. Er verlängert sich sodann auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei unter der Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Monatsende ordentlich gekündigt werden. [...]

Erläuterung:
Der Zweckverband Breitband errichtet auf eigene Kosten (bzw. durch die Mithilfe der Fördermittel vom Bund, Land und der jeweiligen Kommune) die Infrastruktur für den Glasfaserausbau und geht hier von einem Investitionsvolumen von ca. 300 Mio. € aus. Dieses Vorgehen nennt sich Betreibermodell und gehört zu den zwei gängigen Modellen beim Breitbandausbau.

Die Infrastruktur wird dann für zehn Jahre an den Netzbetreiber NetCom BW verpachtet. Die Zeitspanne von 12 Jahren begründet sich darin, dass eine Laufzeit von zehn Jahren sowie eine Karenz von zwei Jahren für die Antragstellung und weitere Verwaltungsaufgaben bis zur Inbetriebnahme gewährleistet sein soll. Für die jeweiligen Anschlussnehmer:innen ergibt sich daraus keine Vertragslaufzeit über 12 Jahre! Hier gelten die Vertragsbedingungen, die mit dem jeweiligen Provider (NetCom BW, Telekom, Vodafone, etc.) vereinbart werden.

Da es sich hier um ein Open Access Netz handelt, ist die NetCom BW verpflichtet, anderen Providern den Zugang zum Netz zu gewähren. In der Praxis kann es allerdings vorkommen, dass sich der jeweilige Wunschprovider nicht auf das Netz eines Dritten einmietet, um die Versorgung eines potenziellen Kunden zu übernehmen. Da dies privatwirtschaftlichen Interessen unterliegt, hat der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall diesbezüglich leider keinen Einfluss.

Sind Sie dazu verpflichtet, den Anschluss (sofort) zu nutzen?

Nein. Nach der Unterzeichnung des Gestattungsvertrages durch die Hauseigentümer:innen, muss der Anschluss nicht (sofort) genutzt werden. Durch die Unterzeichnung entstehen keinerlei Verpflichtungen zur Nutzung! Die Inbetriebnahme des Glasfaseranschlusses ist den Eigentümer:innen überlassen.

Wie wird das Kabel / das Rohr auf dem Grundstück verlegt?

Sie vereinbaren einen Vorort-Termin mit einem:r Techniker:in, diese:r kann Ihnen mitteilen, wie das Kabel auf Ihrem Grundstück verlegt wird (offene oder geschlossene Bauweise). Die Art der Verlegung ist von den Gegebenheiten vor Ort abhängig und wir mit Ihnen im Vorfeld besprochen.

Welche Kosten fallen bei der Nutzung des Hausanschlusses an (Tarife des Netzbetreibers)

Die NetCom BW GmbH aus Ellwangen ist der künftige Netzbetreiber des Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (Artikel über die Vertragsunterzeichnung). Dieser wird, die durch den Zweckverband Breitband erschlossene passive Breitbandinfrastruktur, aktivieren und mit schnellem Internet versorgen.

Selbstverständlich hat der Netzbetreiber für Neukunden sehr attraktive Tarifpreise anzubieten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte direkt auf der Website der NetCom BW GmbH oder aus dem Flyer (Stand 2021). Der Vertrieb für den Netzbetreiber wird im Auftrag durch den 24-Stunden PC-Notdienst durchgeführt.




Wie gehe ich vor bzgl. der Kündigung des bestehenden Vertrags mit meinem bisherigen Provider?

Bitte kündigen Sie den Vertrag bei Ihrem jetzigen Anbieter nicht selbst. Die Kündigung bei Ihrem aktuellen Anbieter übernimmt die NetCom BW für Sie. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie Ihre bisherigen Rufnummern übernehmen können.

Außerdem raten wir Ihnen, Ihren bestehenden Vertrag nicht aktiv zu verlängern. Wird ein Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit Ihrem Provider nicht aktiv erneuert, verlängert sich dieser zwar stillschweigend, allerdings mit einer monatlichen Kündigungsfrist gemäß des am 01. März 2022 in Kraft getretenen „Gesetz(es) für Faire Verbraucherverträge“. Wenn Sie Ihren Vertrag dagegen aktiv verlängern, gelten die dabei neu vereinbarten – in der Regel längeren – Laufzeiten.

Möglichkeit eines Anschlusses für Selbstzahler

Die Förderrichtlinie bestimmt ganz klar, wer in den Genuss eines kostenlosen, komplett geförderten Anschlusses kommen darf: Zum einen muss die Versorgung zum Zeitpunkt des Markterkundungsverfahrens bei unter 30 Mbit/s liegen – und zum anderen muss es sich dabei um ein Wohnhaus oder ein Gebäude mit internetfähigem Arbeitsplatz handeln, welches eine eigene postalische Adresse und eine eigene Flurstücks-Nummer besitzt.

Aber auch Gebäude im s. g. Grauen Fleck (davon spricht man bei einer Versorgung bis 100 Mbit/s) können mit Glück im Zuge des Weiße-Flecken-Ausbaus vorzeitig einen Gratisanschluss bekommen, wenn die Trasse entlang ihrer Grundstücksgrenze verläuft. In dem Fall wird es als wirtschaftlich sinnvoll angesehen, erneuten Tiefbau zu vermeiden, auch wenn eine Versorgung von mehr als 30 Mbit/s vorliegt. Somit müssen diese Haushalte nicht auf die nächste Ausbaustufe warten, in welcher sie vorgesehen wären.

Auch darüber hinaus gibt es unter Umständen die Möglichkeit eines Anschlusses – allerdings auf eigene Kosten, da die Förderrichtlinien solche Ausnahmen nicht zulassen.

Eine Anbindung auf eigene Rechnung ist allerdings immer eine Einzelfallentscheidung, auf die es keinen Anspruch gibt. Schließlich gilt es, diesbezüglich die technische Machbarkeit zu prüfen. Das Gebäude muss u. a. an der Trasse liegen, ohne bisher förderfähig gewesen zu sein. Außerdem muss es sich um einen s. g. Dunkelgrauen bzw. Schwarzen Fleck handeln (also eine Versorgung von über 100 Mbit/s). Und zu guter Letzt muss der Gebäudeeigentümer bereit sein, die Kosten in Höhe von ca. 3.000 bis 5.000 € selbst zu übernehmen.

Wann geht mein Anschluss ans Netz?

In vielen Häusern wurden die Anschlüsse bereits hergestellt. Das Ziel, den kompletten Landkreis plus Pfedelbach und Waldenburg flächendeckend gigabitfähig zu machen, rückt in greifbare Nähe. 

Doch wann kann der einzelne Bürger denn tatsächlich mit Hochleistungsgeschwindigkeit surfen, streamen, im Homeoffice arbeiten?

Leider ist es schwierig, hierzu eine verlässliche Aussage zu treffen. Zu viele verschiedene Faktoren entscheiden darüber, wann ein Netz in Betrieb genommen wird. So muss nicht nur zunächst die Glasfaser eingebracht werden, auch die Dokumentation für den Fördermittelgeber muss erfolgen. Des Weiteren muss das Netz an den Netzbetreiber übergeben und von ihm die Aktivtechnik eingebracht werden. Auch die vorgelagerte Infrastruktur bestimmt den Zeitpunkt der tatsächlichen Inbetriebnahme, da bei einem zusammenhängenden Netz teilweise kommunenübergreifend geplant, gebaut und versorgt wird.

Es kann also beispielsweise durchaus vorkommen, dass die Glasfaser bereits ins Haus gelegt und gespleißt wurde, aber aufgrund noch fehlender vorgelagerter Infrastruktur noch nicht ans Netz gehen kann. Erst wenn die Überlandleitung fertig gestellt wurde, kann der Anwohner also mit Höchstgeschwindigkeit online gehen.

Möchten Sie wissen, wie der Stand in Ihrer Kommune oder Teilort ist, so lohnt sich ein Blick auf https://breitband-sha.de/ihre_kommune

Da alle Beteiligten wissen, wie lange die Menschen im Landkreis schon auf das schnelle Internet warten, wird mit Hochdruck geplant, koordiniert, gebaut und organisiert. Nach und nach wird in immer mehr Kommunen der Tiefbau beendet und diese sukzessive ans Netz gehen. Bis zum Ende des Jahres 2025 sollen alle Weißen Flecken ausgemerzt sein. Parallel dazu wird das Projekt ab 2024 dann in die nächste Phase übergehen und sich der Grauen Flecken annehmen, welche eine derzeitige Versorgung bis zu 100 Mbit/s vorweisen.
  Kontakt
Hausanschluss
Frau
Henrike Kellermann

Zweckverband Breitband
Landkreis Schwäbisch Hall
Post- & Besucheradresse:
Kuno-Haberkern-Straße 7/1
74549 Wolpertshausen

Tel. 07904 945 99-282
Fax 07904 945 99-29

kellermann@breitband-sha.de
https://breitband-sha.de 

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