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Gestattungsverträge versendet von netzkontor nord – Rücklauf erbeten

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Artikel vom: 18.11.2025

Der Glasfaserausbau in den „Grauen Flecken“ den Kommunen Schrozberg, Michelbach/Bilz, Satteldorf, Fichtenau, Rot am See und Langenburg nimmt weiter Fahrt auf. Nachdem die Ausführungsplanung gestartet ist, hat das Planungsbüro netzkontor nord im Auftrag des Zweckverbands Breitband Landkreis Schwäbisch Hall die Gestattungsverträge an alle Eigentümer:innen der Gebäude versendet, die in der aktuellen Ausbauphase einen kostenlosen Glasfaserhausanschluss erhalten können.

Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden gebeten, die Unterlagen zeitnah zu prüfen und unterzeichnet an netzkontor nord zurückzusenden, damit die Planungsprozesse ohne Verzögerung fortgeführt werden können. Der Gestattungsvertrag räumt dem Zweckverband das Recht ein, auf dem jeweiligen Grundstück Leitungswege zu nutzen oder neu anzulegen – eine notwendige Voraussetzung, um das Netz vollständig und technisch sauber auszubauen.

Wichtig für alle Bürgerinnen und Bürger:
Wer bislang keine Post von Netzkontor Nord erhalten hat, gehört nicht zur aktuellen Förder- und Ausbauphase und erhält daher keinen geförderten, kostenfreien Glasfaseranschluss. Diese Auswahl erfolgt auf Basis der Vorgaben des Bundes- und Landesförderprogramms und richtet sich nach der bestehenden Versorgungssituation.

Der Zweckverband bittet alle angeschriebenen Eigentümerinnen und Eigentümer um aktive Unterstützung: Jede zurückgesendete Gestattung schafft Planungssicherheit und bringt den Glasfaserausbau in der jeweiligen Kommune einen entscheidenden Schritt voran – für stabile Bandbreiten, verlässliche Netze und eine nachhaltige digitale Zukunft.

Weitere Informationen finden Sie wie gewohnt unter www.breitband-sha.de.

netzkontor nord erreichen Sie unter: 

netzkontor nord GmbH
Otto-Hahn-Straße 2
24941 Flensburg
Telefon: +49 (0) 461 481 600-0

E-Mail: gnv-zvsha@netzkontor-nord.de

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