Presse

Wann geht mein Anschluss ans Netz?

Logo des Zweckverbands
Artikel vom: 25.07.2023

Im ganzen Verbandsgebiet wird gegraben, gebaut, verlegt, angeschlossen. Doch wann genau kann der Bürger denn tatsächlich mit Breitbandgeschwindigkeit surfen?
 
Es ist eine der größten Bauvorhaben in der Geschichte des Landkreises Schwäbisch Hall: der Aufbau eines Breitbandnetzes in Gebieten, die bisher nicht mit schnellen Internetzugängen versorgt waren. Der Fortschritt des Projekts ist dabei unübersehbar; mit großen Schritten geht der Ausbau voran.


In vielen Häusern wurden die Anschlüsse bereits hergestellt. Das Ziel, den kompletten Landkreis plus zwei weitere Kommunen aus dem Hohenlohekreis (Pfedelbach und Waldenburg) flächendeckend mit einem Next-Generation-Access-Netz mit mindestens 50 Mbit/s zu versorgen, rückt in greifbare Nähe. Hierfür wird bei allen derzeit unterversorgten Hausanschlüssen das Netzkonzept „FibreToTheBuilding“ umgesetzt, bei dem die Lichtwellenleiter direkt in das Gebäude geführt werden.


Dafür müssen – rechnet man auch die nächste Ausbauphase der s. g. Grauen Flecken dazu – insgesamt 1.500 Kilometer Glasfaserkabel und Leerrohre verlegt werden, damit sage und schreibe 18.000 neue Hausanschlüsse gigabitfähig werden.


Doch wann kann der einzelne Bürger denn tatsächlich mit Hochleistungsgeschwindigkeit surfen, streamen, im Homeoffice arbeiten?


Leider ist es schwierig, hierzu eine verlässliche Aussage zu treffen. Zu viele verschiedene Faktoren entscheiden darüber, wann ein Netz in Betrieb genommen wird. So muss nicht nur zunächst die Glasfaser eingebracht werden, auch die Dokumentation für den Fördermittelgeber muss erfolgen. Des Weiteren muss das Netz an den Netzbetreiber übergeben und von ihm die Aktivtechnik eingebracht werden. Auch die vorgelagerte Infrastruktur bestimmt den Zeitpunkt der tatsächlichen Inbetriebnahme, da bei einem zusammenhängenden Netz teilweise kommunenübergreifend geplant, gebaut und versorgt wird.


Es kann also beispielsweise durchaus vorkommen, dass die Glasfaser bereits ins Haus gelegt und gespleißt wurde, aber aufgrund noch fehlender vorgelagerter Infrastruktur noch nicht ans Netz gehen kann. Erst wenn die Überlandleitung fertig gestellt wurde, kann der Anwohner also mit Höchstgeschwindigkeit online gehen.


Möchte der Anwohner wissen, wie der Stand in seiner Kommune oder seinem Teilort ist, so lohnt sich ein Blick auf die Homepage des Zweckverbands unter https://breitband-sha.de/. In regelmäßigen Abständen wird hier der aktuelle Stand der Dinge veröffentlicht. Darüber hinaus findet man dort auch u. a. bisher erschienene Presseartikel, Antworten auf die häufigsten Fragen, ein Glossar und vieles mehr.


Da alle Beteiligten wissen, wie lange die Menschen im Landkreis schon auf das schnelle Internet warten, wird mit Hochdruck geplant, koordiniert, gebaut und organisiert. Nach und nach wird in immer mehr Kommunen der Tiefbau beendet und diese sukzessive ans Netz gehen. Bis zum Ende des Jahres 2025 sollen alle Weißen Flecken ausgemerzt sein. Parallel dazu wird das Projekt ab 2024 dann in die nächste Phase übergehen und sich der Grauen Flecken annehmen, welche eine derzeitige Versorgung bis zu 100 Mbit/s vorweisen.


Noch ein Hinweis zum Schluss: Der Zweckverband rät allen Betroffenen, den Vertrag beim jetzigen Anbieter nicht selbst zu kündigen. Dies übernimmt der Netzbetreiber für die Beteiligten. Dadurch wird sichergestellt, dass man die bisherige Rufnummer übernehmen kann. Außerdem ist es sinnvoll, den bestehenden Vertrag nicht aktiv zu verlängern. Wird ein Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit dem Provider nicht aktiv erneuert, verlängert sich dieser zwar stillschweigend, allerdings mit einer monatlichen Kündigungsfrist. Wird der Vertrag dagegen aktiv verlängert, gelten die dabei neu vereinbarten – in der Regel längeren – Laufzeiten.

Zurück zur Übersicht
  Kontakt
Zweckverband Breitband
Landkreis Schwäbisch Hall

Post- & Besucheradresse:
Kuno-Haberkern-Straße 7/1
74549 Wolpertshausen

Tel. 07904 945 99-280
Fax 07904 945 99-29

info@breitband-sha.de
https://breitband-sha.de

Sitz:
Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall

Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Zusätzlich Mittwoch 
13:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Ausschreibungen

Projektstatus